Ordnungswidrigkeiten & Bußgeldsachen

Wurden Sie bei einem Verkehrsverstoß erwischt (sind Sie zum Beispiel zu schnell gefahren oder haben auf der Autobahn den Sicherheitsabstand unterschritten) oder haben Sie einen Unfall verursacht, kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Sie eingeleitet werden. Neben einer Geldbuße bekommen Sie auch Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Außerdem können Fahrverbote drohen – gerade für Vielfahrer ein Problem. Sie sollten daher auch bei Verkehrsordnungswidrigkeiten bzw. Bußgeldsachen einen Verteidiger einschalten. Er wird prüfen, ob die Messung technisch in Ordnung ist und versuchen, dass die Folgen des Verstoßes gemildert werden. So kann etwa die Geldbuße unter die Eintragsgrenze herabgesetzt oder ein Fahrverbot zeitlich günstig (zum Beispiel in den Urlaub) gelegt oder vielleicht sogar ganz abgewendet werden. Da in Ordnungswidrigkeitenverfahren Fristen gelten, die beachtet werden müssen, sollten Sie Ihren Anwalt so schnell wie möglich einschalten. In den allermeisten Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten hierfür.

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind zum Beispiel

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Alkohol und Drogen am Steuer
  • Überfahren einer roten Ampel (sog. „Rotlichtverstoß“)
  • Unterschreiten des Sicherheitsabstands auf der Autobahn
  • Verstöße gegen die Vorfahrtsregelung

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