Kauf, Verkauf und Leasing Ihres Kfz
Ob neu oder gebraucht: Gerade beim Kauf, Verkauf, Leasing oder der Reparatur eines Autos, Motorrades oder eines anderen fahrbaren Untersatzes kann es zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Wir beraten und vertreten Sie beim Kauf und Verkauf insbesondere bei allen Fragen rund um die Mängelgewährleistung, also zum Beispiel wenn der Verkäufer eines gebrauchten Kfz Vorschäden oder Vorbesitzer verschwiegen hat oder der Käufer von Ihnen als Verkäufer die Nachbesserung für Mängel verlangt, die sich nach dem Kauf zeigen. Die Kosten für die anwaltliche Beratung und Vertretung übernimmt in den meisten Fällen Ihre Rechtsschutzversicherung.
Beim Kauf oder Verkauf Ihres Kfz kann es zum Beispiel um diese Fragen gehen:
- Nachbesserung
- Minderung des Kaufpreises
- Schadenersatz
- Rückabwicklung des Kaufvertrags
Beim Leasing kann es zum Beispiel um diese Fragen gehen:
- Rechtsfragen bei Rückgabe des Fahrzeugs nach Ablauf der Leasingzeit
- Rückabwicklung bei Verzug der Leasingrate
- Unfall beim Leasing-Fahrzeug