• Besprechung

Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses / Aufhebungsvertrag

Für den Arbeitnehmer gilt es das Angebot eines Aufhebungsvertrages Seites des Arbeitgebers anhand der konkreten Umstände zu prüfen. Es ist dann auch mit dem Szenario einer Kündigung zu vergleichen. Auch die möglichen weiteren Folgen, z.B. beim Bezug von Arbeitslosengeld müssen berücksichtigt und in die Abwägung mit eingestellt werden.

Auf Seiten der Arbeitgeber kann eine einvernehmliche Beendigung mit einem Mitarbeiter oft zielführender sein als der Ausspruch einer Kündigung. Wie bei der Kündigung, sind hier verschiedene Faktoren (u.a. Größe des Betriebes, Dauer des Arbeitsverhältnisses, Bestehen von Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen) zu berücksichtigen. Auch durch Unterlassen bestimmter Hinweise gegenüber dem Arbeitnehmer, kann sich der Arbeitgeber schadensersatzpflichtig machen.

Da weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer häufig sämtliche relevanten Umstände im Blick haben, empfiehlt es sich von Anfang an die Unterstützung durch einen Anwalt.

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