Michael Bogdahn ist Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, ADAC‒Vertragsanwalt und Clubsyndikus des ADAC Südbayern e. V. Seit über 30 Jahren vertritt er Mandanten und Unternehmen in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren, im Jugendstrafrecht, im Betäubungsmittelstrafrecht und im Verkehrsrecht, regional und bundesweit.